Für eine Erstberatung (30 Min), berechnen wir € 60,00. Diese Gebühren werden angerechnet, wenn sich an die Beratung eine Mandatsübernahme anschließt.
Beratung
In Strafsachen ordnet das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflichtverteidiger bei. Der Beschuldigte hat das Recht, sich einen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger auszuwählen. Das Gericht ordnet diesen Anwalt dann bei und verauslagt die anfallenden Pflichtverteidigergebühren.
Pfichtverteidigung in Strafsachen
Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach dem RVG. Es ist auch möglich, individuelle Honorarvereinbarungen abzuschließen. Es kann z.B. ein Stundenhonorar vereinbart werden.
Außergerichtliche Vertretung
Auch hier gilt, dass die Rechtsanwaltsgebühren sich nach dem RVG richten. Auch im gerichtlichen Verfahren sind abweichende Regelungen durch Honorarvereinbarungen möglich.
Gerichtskosten erheben die Gerichte nach dem GKG.
Gerichtliche Vertretung vor den Zivil-/ Verwaltungsgerichten
Wenn die erforderlichen Mittel nicht vorhanden sind und Erfolgsaussichten bestehen, bewilligt das Gericht auf Antrag Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe.